Vollständigkeitserklärung
,
den
Ort
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr *


An
(Firma)
bis
A.



Die Informationen sowie Aufklärungen und Nachweise, die ich / wir nach § 320 HGB zur Verfügung gestellt habe / haben, habe ich / haben wir Ihnen richtig und vollständig gegeben.
(Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
Ihnen als Abschlussprüfer erkläre ich / erklären wir als gesetzliche(r) Vertreter des Unternehmens nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Durchführung von Befragungen, die ich für meine / wir für unsere angemessene Information für notwendig hielt / hielten, Folgendes:

vom

Zugang zu allen Informationen (wie Aufzeichnungen, Dokumentationen und Sonstiges), die mir / uns bekannt sind und die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts relevant sind;
-
-
-
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Zur Verfügung gestellte Informationen sowie Aufklärungen und Nachweise *





Diese Vollständigkeitserklärung wird abgegeben im Zusammenhang mit Ihrer Prüfung des o.g. Jahresabschlusses und des Lageberichts (nachfolgend: "Abschlussprüfung"). Diese Prüfung hat das Ziel zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. / für Kapitalgesellschaften [und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB] geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung [sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB] ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. In Bezug auf den Lagebericht ist die Prüfung darauf ausgerichtet, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ich habe / Wir haben Ihnen zur Verfügung gestellt:
weitere Informationen, die Sie von mir / uns für Zwecke der Abschlussprüfung angefordert haben;
unbeschränkten Zugang zu Personen innerhalb des Unternehmens, für die Sie festgestellt haben, dass es notwendig ist, von diesen Prüfungsnachweise zu erlangen.
50309
11/2020
*
Nicht Zutreffendes bitte streichen bzw. zutreffende Ergänzungen vornehmen. Nicht einschlägige Ziffern bzw. Textpassagen bitte streichen.







Zu den aus den Übersetzungen der ISA resultierenden Abweichungen zu den nach den IDW PS verwendeten Begriffen wird allgemein auf ISA [DE] 200, Anlage D.2 verwiesen.





                            ausgeführten Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften nachgekommen.













B.
1.
Ich bin meiner / Wir sind unserer Verantwortung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung für die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen nachgekommen, die ich / wir in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt habe / haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. In Bezug auf die Aufstellung des Lageberichts bin ich meiner / sind wir unserer Verantwortung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung von Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) nachgekommen, die ich / wir als notwendig erachtet habe / haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


2.
Bedeutsame Störungen oder Mängel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
3.

Alle Geschäftsvorfälle wurden entsprechend den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet und sind im Jahresabschluss bzw. im Lagebericht entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
C.
1.
Ich bin meiner / Wir sind unserer in den Auftragsbedingungen der Abschlussprüfung mit Datum vom








Bücher und Schriften sowie rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem *





Jahresabschluss und Lagebericht *






Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. / für Kapitalgesellschaften [und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB] geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung [sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB] ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens, steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.



2.


Die bei der Ermittlung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Abschlussangaben sowie im Lagebericht genutzten Methoden, Daten und bedeutsamen Annahmen sind sachgerecht zur Erfüllung von Ansatz, Bewertung oder Angaben, die im Kontext mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften vertretbar sind.

3.



Ich habe / Wir haben Ihnen alle mir / uns bekannten tatsächlichen oder möglichen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, deren Auswirkungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des Lageberichts zu berücksichtigen sind, mitgeteilt und in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert und angegeben.
Besondere Umstände, die der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB) des Unternehmens entgegenstehen könnten,
4.




6.





Ich habe / Wir haben Ihnen alle dem Unternehmen nahestehenden Unternehmen und Personen benannt. Beziehungen zu und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden vollständig mitgeteilt und in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften angemessen im Jahresabschluss bzw. im Lagebericht erfasst und angegeben.

Besondere Umstände, die der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen könnten,
5.






8.






Die Ergebnisse meiner / unserer Beurteilung von Risiken, dass der Jahresabschluss oder der Lagebericht wesentliche falsche Darstellungen aufgrund von Verstößen oder Unrichtigkeiten enthalten könnten, habe ich / haben wir Ihnen mitgeteilt.
Alle mir / uns bekannten oder von mir / uns vermuteten, das zu prüfende Unternehmen betreffenden Täuschungen und Vermögensschädigungen, insbesondere solche der gesetzlichen Vertreter und anderer Führungskräfte, von Mitarbeitern, denen eine bedeutende Rolle im internen Kontrollsystem zukommt, und von anderen Personen, deren Täuschungen und Vermögensschädigungen eine wesentliche Auswirkung auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht gehabt haben oder haben könnten,
9.







Alle Informationen über Anschuldigungen oder Vermutungen von Täuschungen und Vermögensschädigungen, die den Jahresabschluss oder den Lagebericht betreffen und mir / uns von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern, Analysten, Aufsichtsbehörden oder anderen mitgeteilt worden sind,
10.








Haftungsverhältnisse (z.B. Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen), insbesondere nach § 251 und § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB,

12.







Sonstige tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, die Bedeutung für den Inhalt des Jahresabschlusses oder des Lageberichts oder auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 HGB ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben könnten,
11.









7.





Für alle Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, bei denen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften Anpassungen oder Angaben im Jahresabschluss bzw. im Lagebericht erforderlich sind, wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen bzw. die entsprechenden Angaben gemacht.
Derivative Finanzinstrumente (z.B. fremdwährungs-, zins-, wertpapier- und indexbezogene Optionsgeschäfte und Terminkontrakte, Warentermingeschäfte,  Futures, Swaps, Forward Rate Agreements und Forward Deposits) auch im Rahmen strukturierter Finanzinstrumente,
14.











Verträge, die wegen ihres Gegenstands, ihrer Dauer oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens von Bedeutung sind oder Bedeutung erlangen können (z.B. Verträge, die aus dem Gewinn zu erfüllen sind, Arbeitsgemeinschafts-, Treuhandverträge), sowie wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen (z.B. Großreparaturen) - soweit diese nicht in der Bilanz enthalten sind -
15.












D.





Bei gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen nach § 317 Abs. 4 HGB des Risikofrüherkennungssystems i.S.v. § 91 Abs. 2 AktG:
Prüfung des Risikofrüherkennungssystems







Ein Risikofrüherkennungssystem
1.












Die Dokumentation über das Risikofrüherkennungssystem

2.













Die durch das Risikofrüherkennungssystem zu erfassenden Bereiche und betrieblichen Prozesse des Unternehmens und seiner Tochterunternehmen, von denen den Fortbestand unseres Unternehmens gefährdende Entwicklungen ausgehen können,
3.












Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind oder werden können (z.B. Rückgabe- oder Rücknahmeansprüche oder -verpflichtungen, Factoring, unechte Pensionsgeschäfte, Konsignationslagervereinbarungen, Forderungsverbriefungen über gesonderte Gesellschaften oder nicht rechtsfähige Einrichtungen, die Verpfändung von Aktiva, Operating-Leasing-Verträge sowie die Auslagerung von betrieblichen Funktionen),
13.










Nicht korrigierte falsche Darstellungen
16.













beigefügt.
Darstellungen ist dieser Vollständigkeitserklärung als Anlage
Firmenstempel und Unterschrift(en)
Zusätzliche Module
F.

Zusätze und Bemerkungen






E.




Bei gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen nach § 317 Abs. 3b HGB von elektronischen Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts für Zwecke der Offenlegung (ESEF-Unterlagen)

für die Erstellung der ESEF-Unterlagen nach den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB sowie

-
-
Für Offenlegungszwecke erstellte elektronische Wiedergaben von Jahresabschluss und Lagebericht









Ich bin meiner / Wir sind unserer Verantwortung
nachgekommen. Ich habe / Wir haben Ihnen gegenüber alle im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise erbracht.
für die internen Kontrollen, die ich / wir als notwendig erachte / erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind,